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4. Bürokratieentlastungsgesetz

📜 Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz – Digitale Revolution für Vermieter und Verwalter?

Zum Jahresbeginn 2025 tritt das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) in Kraft. Die Gesetzesänderungen versprechen administrative Erleichterungen für Immobilienverwalter und Vermieter, besonders in den Bereichen Mietrecht und Arbeitsrecht. Doch was steckt wirklich dahinter? Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick!


💻 Digitalisierte Betriebskostenabrechnungen – endlich unkompliziert!

Bisher mussten Mieter für Einsicht in Betriebskostenabrechnungen oft persönlich erscheinen und gedruckte Belege prüfen. Das neue Gesetz erlaubt es nun, diese Belege digital bereitzustellen. Vermieter können wählen, ob sie Belege in Papierform oder als digitale Kopie bereitstellen.

🔹 Erleichterung: Schnellerer und transparenterer Prozess für Mieter und Vermieter. 🔹 Effizienz: Kein langwieriges Sichten von Papierdokumenten mehr. 🔹 Sicherheit: Das Einsichtsrecht der Mieter bleibt dennoch erhalten.


📧 Digitale Arbeitsverträge und Zeugnisse – Papierkram adé!

Ab sofort können Arbeitsverträge und Arbeitszeugnisse einfach per E-Mail oder in digitaler Form erstellt und versandt werden. Das bedeutet:

Keine Unterschrift mehr auf Papier nötig – elektronische Bestätigung reicht aus.
Arbeitnehmer können Dokumente speichern und ausdrucken.
Umweltfreundlich und weniger Verwaltungsaufwand.

Diese Erleichterung spart Zeit und Kosten und ist ein großer Schritt Richtung papierlose Verwaltung.


👴 Befristete Arbeitsverträge für Rentner – Flexibilität für Unternehmen

Die Immobilienbranche hat einen hohen Altersdurchschnitt unter ihren Beschäftigten. Die neue Regelung erlaubt es, Arbeitsverträge mit Rentnern in Textform zu befristen, ohne dass eine klassische schriftliche Unterzeichnung nötig ist.

🔹 Vorteil: Unternehmen können erfahrene Arbeitskräfte flexibler weiterbeschäftigen. 🔹 Vereinfachung: Schriftformerfordernisse entfallen, was den Prozess beschleunigt.


🏢 Gewerbemietverträge – Digitale Verträge jetzt rechtssicher

Bisher mussten Gewerbemietverträge mit einer Laufzeit von über einem Jahr schriftlich abgeschlossen werden – sonst galten sie als unbefristet. Dies führte oft zu unnötigem Papierkram.

Mit dem neuen Gesetz genügt nun die Textform, also eine einfache E-Mail oder digitale Datei. Dadurch wird der Vertragsabschluss wesentlich schneller und effizienter!

🔹 Kein Papierchaos mehr – digitale Vertragsabwicklung wird zum Standard. 🔹 Schnellere Vertragsabschlüsse – langwierige Unterschriftentermine entfallen. 🔹 Nachhaltiger und umweltfreundlicher – weniger Papierverbrauch.


✉️ Kündigungswiderspruch per E-Mail – einfacher für Mieter

Mieter können ab sofort Widersprüche gegen Kündigungen in Textform einreichen – das bedeutet, eine E-Mail genügt. Vorher war eine handschriftliche, schriftliche Erklärung erforderlich.

Erleichtert die Kommunikation für Mieter.
Schnellere Abwicklung ohne Papierkrieg.
Gleichwertig zur klassischen Schriftform.


🔍 Fazit: Bürokratieabbau oder nur kleine Anpassung?

📌 Das BEG IV bringt viele kleine, aber wichtige Veränderungen – vor allem im digitalen Bereich. Ob es tatsächlich eine große Entlastung für Immobilienverwalter und Vermieter darstellt, bleibt abzuwarten. Kritiker bemängeln, dass einige Vorgaben unklar formuliert sind und Unsicherheiten bestehen.

📌 Fakt ist: Wer die neuen digitalen Möglichkeiten nutzt, kann sich administrativen Aufwand sparen und von einer effizienteren Arbeitsweise profitieren. Jetzt gilt es, sich rechtzeitig mit den Änderungen vertraut zu machen und Prozesse entsprechend anzupassen! 🚀

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