Scroll Top

Beitrag Nummer 1

Der Sommer ist in vollem Gange, die Grillsaison hat begonnen und die Kinder toben ausgelassen im Garten.
Doch Vorsicht: Wo gegrillt und gespielt wird, ist der Nachbarschaftsstreit oft nicht weit. Was dürfen Wohnungseigentümer und Mieter überhaupt? Hier eine erfrischende, etwas humorvolle Analyse

Toleranz, Rücksichtnahme und Kommunikation sind gefragt.

Keine einheitliche bundesweite Regelung: Willkommen im Vorschriften-Dschungel
Wenn das Pärchen von nebenan seine Freunde zum Grillfest einlädt, ist es mit der Ruhe schnell vorbei. Doch wie viel Lärm muss man tatsächlich dulden? Eine pauschale Antwort gibt es nicht, da kein deutschlandweit geltendes Gesetz allgemeine Ruhezeiten regelt. Hier hilft ein Blick in die kommunalen Satzungen, die beispielsweise eine Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr vorschreiben könnten. Ebenso sind landesrechtliche Regelungen zur Nachtruhe relevant, die von Bundesland zu Bundesland variieren. Einheitliche Regelungen? Fehlanzeige!

Grillen: Mietvertrag und Hausordnung sind entscheidend

Der Duft von gegrilltem Steak, Würstchen und Gemüse ist ein typisches Sommererlebnis, doch kann er schnell zu Streitigkeiten führen. Regeln zum Grillen, wie ein explizites Grillverbot oder das Verbot, auf offener Flamme zu grillen, finden sich häufig im Mietvertrag oder der Hausordnung. Wer sich nicht sicher ist, sollte also genau nachlesen. Wie oft gegrillt werden darf, ist nicht einheitlich geregelt – hier entscheiden die Gerichte je nach Einzelfall unterschiedlich. Eine gute Nachbarschaft lebt von Rücksichtnahme: Den Grill nicht zu nah an der Grundstücksgrenze platzieren und darauf achten, dass Rauch und Gerüche nicht direkt in die Wohnung oder auf die Terrasse des Nachbarn ziehen.

Wie so oft im Mietrecht, gibt es für Grilltage, Grillgeruch und Ruhezeiten keine einheitlichen Regelungen.
Es kommt auf Mietvertrag und Hausordnung an.

Anzahl der Grilltage: Einzelfallentscheidung mit Fingerspitzengefühl
Das LG München I hat für eine Wohnungseigentümergemeinschaft eine maximale Anzahl von Grilltagen festgelegt (Urteil vom 1.3.2023, 1 S 7620/22 WEG). Die Richter befanden, dass Grillen zwar üblich sei, aber Grenzen existieren, wie viel Rauch und Gerüche die Nachbarn ertragen müssen. Maßstab ist das Gebot der Rücksichtnahme: Beeinträchtigungen, die über das unvermeidliche Maß hinausgehen, sind nicht hinzunehmen. Der Standort des Grills, die Häufigkeit des Grillens und das verwendete Grillgerät spielen dabei eine Rolle. Einheitliche Rechtsprechung gibt es jedoch nicht. Wohnungseigentümer können daher zur Klarstellung die Anzahl der Grilltage in der Hausordnung festlegen.

Lärm: Toleranz und Rücksichtnahme sind gefragt

Kinderlachen ist schön, kann aber schnell laut werden. Viele Nachbarn sind bei Kinderlärm recht tolerant, und die Rechtsprechung ist kinderfreundlich, sofern der Lärm in einem vertretbaren Rahmen bleibt. Ruhezeiten sind jedoch zu respektieren, und mutwilliger Lärm, der andere stören soll, muss nicht geduldet werden. Eltern sollten sich bemühen, den Lärmpegel in akzeptablen Grenzen zu halten. Auch hier gilt: Ein bisschen Rücksichtnahme kann viel Ärger ersparen.

Lärm: Toleranz und Rücksichtnahme sind gefragt

Kinderlachen ist schön, kann aber schnell laut werden. Viele Nachbarn sind bei Kinderlärm recht tolerant, und die Rechtsprechung ist kinderfreundlich, sofern der Lärm in einem vertretbaren Rahmen bleibt. Ruhezeiten sind jedoch zu respektieren, und mutwilliger Lärm, der andere stören soll, muss nicht geduldet werden. Eltern sollten sich bemühen, den Lärmpegel in akzeptablen Grenzen zu halten. Auch hier gilt: Ein bisschen Rücksichtnahme kann viel Ärger ersparen.

Fazit: Kommunikation ist der Schlüssel

Sommer und Grillen sollen Freude bereiten, doch ein friedliches Miteinander erfordert klare Kommunikation und Rücksichtnahme. Sprechen Sie mit Ihren Nachbarn, bevor Sie die Grillparty starten oder die Kinder zur wilden Wasserschlacht einladen. Ein freundliches Gespräch im Vorfeld kann viele Missverständnisse und Konflikte verhindern.

Genießen Sie den Sommer – mit leckerem Essen, fröhlichem Lachen und einer großen Portion gegenseitiger Rücksichtnahme. Happy Grilling!