
Objektbezogen statt pauschal
Baujahr, Modernisierungen, Bauteile, Instandhaltung und wirtschaftliche Nutzbarkeit werden nachvollziehbar eingeordnet.
Restnutzungsdauer · AfA-Gutachten
Bei älteren vermieteten Immobilien kann die tatsächliche Nutzungsdauer kürzer sein als der steuerliche Standard. Ein objektbezogenes Gutachten kann die Grundlage für eine höhere jährliche Gebäude-AfA schaffen.
Wir prüfen zunächst, ob ein Gutachten für Ihre Immobilie sinnvoll erscheint, und erstellen anschließend einen nachvollziehbaren fachlichen Nachweis.

Das Wesentliche
Das Gutachten betrachtet den tatsächlichen Zustand Ihrer Immobilie statt nur das Baujahr. So entsteht eine fachliche Grundlage für die steuerliche Prüfung.

Baujahr, Modernisierungen, Bauteile, Instandhaltung und wirtschaftliche Nutzbarkeit werden nachvollziehbar eingeordnet.

Eine kürzere anerkannte Nutzungsdauer kann den jährlichen Abschreibungssatz erhöhen. Die konkrete Wirkung klärt Ihr Steuerberater.

Interessant insbesondere für ältere Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Gewerbeobjekte und Gebäude mit Instandhaltungsstau.
Ablauf
Eckdaten online übermitteln und Potenzial prüfen lassen.
Vorhandene Dokumente, Fotos und Modernisierungen einordnen.
Gebäudezustand und wirtschaftliche Nutzbarkeit objektbezogen untersuchen.
Nachvollziehbaren schriftlichen Nachweis zur Restnutzungsdauer erhalten.
Bei fachlichen Rückfragen des Finanzamts unterstützen wir Sie.
Standortbezug
Coesfeld gehört zur Region Münsterland und zum Regierungsbezirk Münster. Die amtlichen Regionaldaten ordnen den Standort ein; ob ein Gutachten sinnvoll ist, entscheidet jedoch immer der konkrete Zustand der vermieteten Immobilie.
Datenbasis: {'titel': 'Destatis GV-ISys: Alle politisch selbständigen Gemeinden mit ausgewählten Merkmalen am 31.12.2024', 'url': 'https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/Archiv/GVAuszugJ/31122024_Auszug_GV.xlsx?__blob=publicationFile&v=2', 'stichtag': '2024-12-31', 'abgerufen_am': '2026-05-26'}.
Einfach gerechnet
Vereinfachtes Beispiel bei einem Gebäudeanteil von 300.000 Euro. Die tatsächliche Steuerwirkung hängt immer vom individuellen Fall ab.
6.000 Euro pro Jahr
entspricht rechnerisch 4 %
pro Jahr im vereinfachten Beispiel
Keine Steuerberatung und keine Garantie einer bestimmten Steuerersparnis. Bitte stimmen Sie die steuerliche Umsetzung mit Ihrem Steuerberater ab.
Kurz erklärt
Öffnen Sie nur die Themen, die für Ihre Immobilie gerade relevant sind.
Es ermittelt, wie lange ein Gebäude voraussichtlich noch wirtschaftlich seiner Zweckbestimmung entsprechend genutzt werden kann. Berücksichtigt werden individuelle Objektmerkmale statt nur pauschaler Tabellenwerte.
Bei sehr neuen oder umfassend kernsanierten Gebäuden, niedriger AfA-Bemessungsgrundlage, nicht vermieteten Immobilien oder endgültig abgeschlossenen Steuerbescheiden ist ein Gutachten häufig weniger interessant. Deshalb beginnt unser Prozess mit einer Ersteinschätzung.
Fehlende Unterlagen sind kein automatisches Ausschlusskriterium. Wir prüfen, was tatsächlich benötigt wird.
§ 7 Abs. 4 EStG erlaubt die AfA nach der tatsächlichen Nutzungsdauer, wenn diese kürzer ist als der typisierte Zeitraum. Der Nachweis muss fachlich nachvollziehbar und auf das konkrete Gebäude bezogen sein. Das BMF-Schreiben vom 22. Februar 2023 wurde mit Schreiben vom 1. Dezember 2025 aufgehoben.
Unser Qualitätsversprechen
Wird unser Gutachten vom Finanzamt endgültig nicht als Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer anerkannt, erstatten wir unter den Garantiebedingungen das gezahlte Gutachtenhonorar zurück.
Die Garantie setzt vollständige und wahrheitsgemäße Angaben, die Vorlage angeforderter Unterlagen, die unveränderte Einreichung und die Möglichkeit einer fachlichen Stellungnahme voraus.
Nicht umfasst sind eine bestimmte Steuerersparnis, Beratungs- oder Verfahrenskosten, andere steuerliche Streitpunkte, unvollständige Angaben oder verfahrensrechtlich nicht mehr änderbare Bescheide.
Häufige Fragen
Das Gutachten ist ein objektbezogener fachlicher Nachweis, der eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer des Gebäudes begründet. Es kann als Grundlage für die steuerliche Prüfung einer abweichenden Gebäude-AfA dienen.
Wird eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer steuerlich anerkannt, kann sich daraus rechnerisch ein höherer jährlicher AfA-Satz ergeben. Die konkrete steuerliche Wirkung hängt vom Einzelfall ab und sollte mit einem Steuerberater abgestimmt werden.
Besonders relevant kann es für ältere vermietete Wohn- und Gewerbeimmobilien, nicht umfassend modernisierte Bestände sowie Gebäude mit technischen oder wirtschaftlichen Einschränkungen sein.
Nein. Wir erstellen die immobilienfachliche Grundlage. Die steuerliche Umsetzung und verfahrensrechtliche Beratung erfolgen durch Ihren Steuerberater.
Wird das Gutachten endgültig aus fachlichen Gründen nicht als Nachweis anerkannt, erstatten wir unter den veröffentlichten Garantiebedingungen das Gutachtenhonorar. Eine bestimmte Steuerersparnis wird nicht garantiert.
Jetzt prüfen
Übermitteln Sie wenige Eckdaten. Wir prüfen zunächst, ob ein Gutachten wirtschaftlich sinnvoll erscheint.