
Objektbezogen statt pauschal
Baujahr, Modernisierungen, Bauteile, Instandhaltung und wirtschaftliche Nutzbarkeit werden nachvollziehbar eingeordnet.
Restnutzungsdauer · AfA-Gutachten
Bei älteren vermieteten Immobilien kann die tatsächliche Nutzungsdauer kürzer sein als der steuerliche Standard. Ein objektbezogenes Gutachten kann die Grundlage für eine höhere jährliche Gebäude-AfA schaffen.
Wir prüfen zunächst, ob ein Gutachten für Ihre Immobilie sinnvoll erscheint, und erstellen anschließend einen nachvollziehbaren fachlichen Nachweis.

Das Wesentliche
Das Gutachten betrachtet den tatsächlichen Zustand Ihrer Immobilie statt nur das Baujahr. So entsteht eine fachliche Grundlage für die steuerliche Prüfung.

Baujahr, Modernisierungen, Bauteile, Instandhaltung und wirtschaftliche Nutzbarkeit werden nachvollziehbar eingeordnet.

Eine kürzere anerkannte Nutzungsdauer kann den jährlichen Abschreibungssatz erhöhen. Die konkrete Wirkung klärt Ihr Steuerberater.

Interessant insbesondere für ältere Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Gewerbeobjekte und Gebäude mit Instandhaltungsstau.
Einfach gerechnet
Vereinfachtes Beispiel bei einem Gebäudeanteil von 300.000 Euro. Die tatsächliche Steuerwirkung hängt immer vom individuellen Fall ab.
6.000 Euro pro Jahr
entspricht rechnerisch 4 %
pro Jahr im vereinfachten Beispiel
Keine Steuerberatung und keine Garantie einer bestimmten Steuerersparnis. Bitte stimmen Sie die steuerliche Umsetzung mit Ihrem Steuerberater ab.
Ablauf
Eckdaten online übermitteln und Potenzial prüfen lassen.
Vorhandene Dokumente, Fotos und Modernisierungen einordnen.
Gebäudezustand und wirtschaftliche Nutzbarkeit objektbezogen untersuchen.
Nachvollziehbaren schriftlichen Nachweis zur Restnutzungsdauer erhalten.
Bei fachlichen Rückfragen des Finanzamts unterstützen wir Sie.
Unser Qualitätsversprechen
Wird unser Gutachten vom Finanzamt endgültig nicht als Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer anerkannt, erstatten wir unter den Garantiebedingungen das gezahlte Gutachtenhonorar zurück.
Die Garantie setzt vollständige und wahrheitsgemäße Angaben, die Vorlage angeforderter Unterlagen, die unveränderte Einreichung und die Möglichkeit einer fachlichen Stellungnahme voraus.
Nicht umfasst sind eine bestimmte Steuerersparnis, Beratungs- oder Verfahrenskosten, andere steuerliche Streitpunkte, unvollständige Angaben oder verfahrensrechtlich nicht mehr änderbare Bescheide.
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Häufige Fragen
Das Gutachten ist ein objektbezogener fachlicher Nachweis, der eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer des Gebäudes begründet. Es kann als Grundlage für die steuerliche Prüfung einer abweichenden Gebäude-AfA dienen.
Wird eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer steuerlich anerkannt, kann sich daraus rechnerisch ein höherer jährlicher AfA-Satz ergeben. Die konkrete steuerliche Wirkung hängt vom Einzelfall ab und sollte mit einem Steuerberater abgestimmt werden.
Besonders relevant kann es für ältere vermietete Wohn- und Gewerbeimmobilien, nicht umfassend modernisierte Bestände sowie Gebäude mit technischen oder wirtschaftlichen Einschränkungen sein.
Nein. Wir erstellen die immobilienfachliche Grundlage. Die steuerliche Umsetzung und verfahrensrechtliche Beratung erfolgen durch Ihren Steuerberater.
Wird das Gutachten endgültig aus fachlichen Gründen nicht als Nachweis anerkannt, erstatten wir unter den veröffentlichten Garantiebedingungen das Gutachtenhonorar. Eine bestimmte Steuerersparnis wird nicht garantiert.
Jetzt prüfen
Übermitteln Sie wenige Eckdaten. Wir prüfen zunächst, ob ein Gutachten wirtschaftlich sinnvoll erscheint.