Das Wichtigste auf einen Blick
- Bestellung und Verwaltervertrag getrennt prüfen
- Beschlussfassung eindeutig vorbereiten
- Angebot und Beginn der neuen Verwaltung abstimmen
- Übergabe der Unterlagen verbindlich organisieren
Warum ein Wechsel vorbereitet werden sollte
Unklare Zuständigkeiten, fehlende Abrechnungen oder nicht bearbeitete Schäden belasten eine Gemeinschaft. Ein Wechsel sollte dennoch nicht spontan erfolgen. Zuerst müssen Bestellung, Vertrag, Fristen, offene Vorgänge und die Erwartungen an eine neue Verwaltung geordnet werden.
Beschlüsse und Eigentümerversammlung
Die Abberufung der bisherigen Verwaltung und die Bestellung einer neuen Verwaltung werden durch die Gemeinschaft beschlossen. Die Tagesordnung sollte klar erkennen lassen, worüber abgestimmt wird. Bei formalen oder rechtlichen Unsicherheiten ist anwaltliche Beratung sinnvoll.
Übergabe und Neustart
Nach der Bestellung beginnt die praktische Arbeit: Konten, Verträge, Beschlusssammlung, Abrechnungen, Versicherungen und offene Vorgänge müssen vollständig übergeben werden. Eine strukturierte Übergabeliste verhindert, dass wichtige Themen zwischen alter und neuer Verwaltung verloren gehen.
Praxis-Checkliste
- Bestellung und Verwaltervertrag getrennt prüfen
- Beschlussfassung eindeutig vorbereiten
- Angebot und Beginn der neuen Verwaltung abstimmen
- Übergabe der Unterlagen verbindlich organisieren
Häufige Fragen
Kann eine WEG ihre Verwaltung wechseln?
Ja. Die Gemeinschaft kann über Abberufung und Neubestellung beschließen. Bestellung und Verwaltervertrag sollten dabei getrennt betrachtet werden.
Welche Unterlagen sind wichtig?
Insbesondere Verwaltervertrag, Teilungserklärung, Beschlusssammlung, Abrechnungen, Wirtschaftspläne, Konten, Verträge und eine Liste offener Vorgänge.


